FAQ – Schweiz im Sicherheitsrat

Der Sicherheitsrat

Was ist der UNO-Sicherheitsrat?

«Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit», Unterstützung der «friedlichen Beilegung von Streitigkeiten» (UNO-Charta). Einsatz von UNO-Friedenstruppen («Blauhelme»). Zwangsmassnahmen (Wirtschaftssanktionen, Autorisierung von militärischer Gewalt) bei «Bruch des Friedens» oder «Angriffshandlungen»

Wer ist dabei?

15 Mitgliedsstaaten. 5 ständige mit Vetorecht (USA, Russland, China, Frankreich, Grossbritannien). 10 nichtständige, nach geographischem Verteilungsschlüssel auf zwei Jahre gewählt.

Nichtständige Mitglieder 2024:Japan und Südkorea(Asien), Ecuador und Guyana (Lateinamerika), Algerien, Mozambique, Sierra Leone (Afrika), Malta und Schweiz (Westeuropa und andere), Slowenien (Osteuropa).

Wer präsidiert?

Präsidentschaft wechselt monatlich in alphabetischer Reihenfolge. Oktober 2024: Schweiz.

Was ist auf der Agenda?

Rund fünfzig geographische und thematische Bereiche. Die Präsidentschaft präsentiert ein Monatsprogramm.

Wie wird entschieden?

Qualifiziertes Mehr (9 von 15 Mitgliedern). Vetorecht der 5 ständigen Mitglieder (Ausnahme: Prozedurale Entscheidungen, inklusive Präsidialerklärungen). Öffentliche Sitzungen. Verhandlungen in geschlossenen Sitzungen. Informelle Treffen (Arria formula meetings), zu nicht traktandierbaren Themen.

Resolutionen und «Entscheide» (decisions): Mandate für UNO-Truppen (die Truppen selbst werden von den Mitgliedsstaaten gestellt, die UNO hat kein eigenes Militär). Zwangsmassnahmen (bindend). Entsendung von politischen Missionen, Vermittlungsversuche, Empfehlungen.

Präsidialerklärungen (konsultierte Texte) und Presseerklärungen (Zusammenfassung der Sitzung) der Ratspräsidentschaft.

 

Die Schweiz im Sicherheitsrat

Was will die Schweiz im Sicherheitsrat?

Sie vertritt ihre Interessen gemäss Bundesverfassung: Einsatz für die «dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen» und eine «gerechte und friedliche internationale Ordnung».

4 Schwerpunkte:

  • Friedensförderung (Unterstützung bei Beilegung von Konflikten, Massnahmen zur Versöhnung, Respektierung der Menschenrechte)
  • Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten (humanitäre Ausnahmen bei Sanktionen, humanitäres Völkerrecht).
  • Verbindung von Klimawandel und Sicherheit/Friedenserhaltung (Verankerung der Thematik im Rat)
  • Stärkung der Effizienz des Rats (mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht, stärkere Zusammenarbeit mit nicht im Rat vertretenen Staaten)

Die Schweiz wurde als Kandidatin der Gruppe «Westeuropäer und andere» von der UNO-Generalversammlung am 9. Juni 2022 mit 187 von 190 Stimmen als nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrats gewählt.

Rollen der Schweiz

Die Schweiz hat bei einer Reihe von Themen die Federführung – meist gemeinsam mit einem Partnerland. Sie hat den alleinigen Vorsitz des 1718-Sanktionsausschusses, der die Umsetzung der die Umsetzung der Zwangsmassnahmen gegen Nordkorea (Resolution 1718) überwacht. Sie ist mit Sierra Leone Co-penholder (Verhandlungsführerin) im Thema Westafrika/Sahel (UNOWAS-Mission). Als Co-Chair leitet sie mit Mosambik die Expertengruppe «Klimawandel und Sicherheit», mit Sierra Leone die Expertengruppe «Frauen, Frieden, Sicherheit» und mit Grossbritannien die Expertengruppe «Schutz der Zivilbevölkerung». Zusammen mit Japan ist sie focal point (Anlaufstelle) zum Internationalen Gerichtshof, und mit Sierra Leone focal point im Thema «Hunger und Konflikt».

Im Mai 2023 und im Oktober 2024 hat die Schweiz die Präsidentschaft des Sicherheitsrats inne.

Wer vertritt die Schweiz?

Die Schweizer Vertretung («Mission») an der UNO in New York, für die Zeit des Mandats auf rund 70 Personen (inklusive Administration) aufgestockt. In Bern die UNO-Abteilung des EDA (UNA). Für spezielle Sitzungen reisen ExpertInnen aus Bern nach New York, für Sitzungen auf Minister- oder Staatschefs-Ebene ein Mitglied des Bundesrates oder der Bundespräsident.

Wie entscheidet die Schweiz?

Erarbeitung der Schweizer Positionsbezüge durch das EDA in permanenter Konsultation innerhalb der Bundesverwaltung mit dem seit Jahren bewährten internen elektronischen Werkzeug «CH@World». Einschaltung des Departementschefs oder des Gesamtbundesrats bei Geschäften von höherer Tragweite. Das gilt zwingend bei der Verhängung von Zwangsmassnahmen (Sanktionsbeschlüsse). In diesen Fällen sollen die Präsidenten der aussenpolitischen Kommissionen vorgängig konsultiert werden. Entscheide dieser Art müssen zuweilen sehr rasch gefällt werden.

 

Espresso Diplomatique

Kurz und Kräftig. Die wöchentliche Dosis Aussenpolitik von foraus, der SGA und Caritas. In der Ausgabe Nr. 465, November 2024,  steht die erneute Untersuchung des Internationalen Strafgerichtshofs zu Verbrechen in der Demokratischen Republik Kongo im Fokus. Angesichts des anhalten Konflikts und der historischen Straflosigkeit ist es wichtig, Gewaltzyklen zu durchbrechen und dauerhafte Stabilität zu fördern. Espresso Nr. 465 | 05.11.2024  

Eine Aussenpolitik für die 
Schweiz im 21. Jahrhundert

Neue Beiträge von Joëlle Kuntz (La neutralité, le monument aux Suisses jamais morts) sowie von Martin Dahinden und Peter Hug (Sicherheitspolitik der Schweiz neu denken - aber wie?)

Livre (F), Book (E), Buch (D)

Zu den Beiträgen

Schweiz im Sicherheitsrat

Das Schweizer Mandat im UNO-Sicherheitsrat (2023 und 2024) fällt in turbulente Zeiten, der Rat hat Schwierigkeiten, in den grossen Fragen Entscheide zu fällen. Jeden Samstag fassen wir das Ratsgeschehen und die Haltung der Schweiz zusammen.

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