Die Weltklimakonferenz von Baku wirft ein Schlaglicht auf den Veranstalter Aserbaidschan und den aserbeidschanisch-armenischen Konflikt um den Bestand Armeniens und die armenisch besiedelte Region Nagorno-Karabach innerhalb Aserbaidschans.
Vom 11. November bis zum 22. November 2024 treffen sich in Baku (Aserbaidschan) die Vertragsstaaten des Pariser Übereinkommens zur 29. Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 29). Die Konferenz fällt in eine Zeit, da Regierungsführung und Aussenpolitik der aserbaidschanischen Regierung international intensiv diskutiert werden. So hat das EU-Parlament jüngst detailliert Stellung zur Lage in Aserbaidschan, den dortigen Verletzungen der Menschenrechte und des Völkerrechts sowie zu dessen Beziehungen zu Armenien bezogen. In einer mit großer Mehrheit angenommenen Entschliessung vom 24. Oktober 2024 kritisiert es die anhaltenden Menschen- und Völkerrechtsverletzungen durch Aserbaidschan. Diese seien unvereinbar mit der Tatsache, dass in Baku die nächste Klimakonferenz stattfinden werde. Die ungerechtfertigten militärischen Angriffe auf Armenien und den armenisch besiedelten, auf aserbaidschanischem Staatsgebiet liegenden DeFacto-Staat Nagorno-Karabach (Bergkarabach) der letzten Jahre seien ein schwerer Verstoß gegen das Völkerrecht. Die Abgeordneten richten eine Reihe von konkreten Forderungen an die aserbaidschanische Regierung und fordern die zuständigen EU-Instanzen zu entschlossenem Handeln auf.
Die Stellungnahme des EU-Parlaments ist an Faktendichte, der Verankerung in europäischen Grundwerten sowie an Klartext bei den politischer Schlussfolgerungen an Deutlichkeit kaum zu übertreffen.
Was ist jedoch die Verhandlungsposition der Schweiz? Was sagt sie zu den Begleitumständen der COP 29? Wo sind die Roten Linien hinsichtlich der massiven internen Demokratie-Defizite und einer aggressiven Außenpolitik Aserbaidschans, das auch immer wieder zu militärischen Mitteln greift?
Gestützt auf Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes ist der Bundesrat gehalten, zum Verhandlungsmandat der Schweizer COP 29-Delegation auch die aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat (APK-N und APK-S) zu konsultieren. Das Mandat ist erst genehmigt, wenn die Aussenpolitischen Kommissionen keine Vorbehalte anmelden.
Grundlage für die Diskussionen vom 16. Oktober (APK-N) respektive 24. Oktober (APK-S) war der bundesrätliche Mandats-Entwurf. Im Zentrum standen die Verhandlungen der Klima-Konferenz mit dem Ziel der Verabschiedung eines neuen kollektiven Finanzziels für Investitionen in den weltweiten Klimaschutz. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass diese Investitionen gestärkt werden und dass alle Länder nach ihren Möglichkeiten dazu beitragen; insbesondere wohlhabende Länder mit hohem Treibhausgas-Ausstoss. Auch das Potential der Wirtschaft soll dabei besser genutzt werden.
Eine wichtige Rolle in den Kommissionen spielten aber auch eine Reihe parlamentarischer Interventionen, welche die Schweizer Teilnahme an der COP 29 jüngst zum Thema machten.
Beide Kommissionen hiessen das vorgelegte Mandat nicht einfach gut, sondern brachten substantielle Ergänzungen an. Sie beschlossen, den Bundesrat in je einem Schreiben aufzufordern, an der COP 29 in Baku die aserbaidschanischen Behörden auf die Situation in Bergkarabach anzusprechen und sich für eine Friedenslösung im Südkaukasus einzusetzen.
Darüber hinaus stimmte die Kommission des Nationalrates einer verbindlichen Motion „Friedensforum für Bergkarabach: Rückkehr der Armenier ermöglichen“ zu, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, schnellstmöglich, aber spätestens innert Jahresfrist, ein internationales Friedensforum für Bergkarabach zu organisieren.
Um den Bundesrat in seiner Verhandlungsführung nicht zu behindern, fällt die Information seitens der Kommissionen für die Öffentlichkeit sehr summarisch aus. Es bleibt offen, welche Themen nach Ansicht der beiden Kommissionen vom Bundesrat im Einzelnen vorgebracht werden sollen, und mit welchen Strategien und Instrumenten die Schweiz zu einer friedlichen Konfliktlösung beitragen soll.
Zumindest Leitplanken ergeben sich dagegen aus den übrigen parlamentsseitigen Interventionen. Während die Kommissionsmotion für eine internationale Konferenz den Akzent auf die Wiederherstellung der Grundrechte der Bevölkerung von Bergkarabach legt, gehen die persönlichen Vorstöße mehrheitlich darüber hinaus. Genannt werden eine Reihe grundlegender menschen- und völkerrechtlichen Problempunkte, darunter prominent die Freilassung aller armenischen Kriegsgefangenen in Aserbaidschan. Ferner wird zur Lancierung einer oder mehrerer Initiativen zur Förderung der grenzüberschreitender Zusammenarbeit im Umweltbereich vorgeschlagen – ein Schwerpunktthema der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit.
Die definitive Beschlussfassung zur Kommissions-Motion sowie den persönlichen Vorstößen ist Sache von National- und Ständerat als Ganzes und kann erst in den folgenden zwei bis drei Sessionen stattfinden – lange nach Abschluss der COP 29.
Ob die substantiellen Beiträge des Parlaments zum Beitrag der Schweiz zur Klimakonferenz sich bereits in Auftritt und Verhandlungsposition niederschlagen werden, ist demnach vollständig von einer pro-aktiven Haltung des Bundesrats abhängig. Die eigentliche Arbeit zur Umsetzung der Anliegen – falls ein Konsens zustande kommt – würde zwangsläufig nach der Konferenz anfallen.
Verantwortlich für die Führung der Außenpolitik, konsultiert der Bundesrat das Parlament zu Verhandlungsmandaten, darf sich aber aus praktischen Gründen nicht die Hände binden lassen. Der Schweizer Auftritt in Baku und die folgenden Wochen werden zeigen, inwiefern der Bundesrat den starken Wunsch einer Mehrheit der Kommissionen nach einer prinzipienfesten, eigenständigen und damit glaubwürdigen Außenpolitik im Südkaukasus teilt und damit über seine bisherige Politik hinausgeht.
Kurz und Kräftig. Die wöchentliche Dosis Aussenpolitik von foraus, der SGA und Caritas. Heute steht Rojava, eine de facto autonom verwaltete Region in Syrien, im Fokus. Die Zukunft dieses als Zufluchtsort für diverse ethnische und religiöse Gruppen dienende Gebiet ist seit dem Fall Assads unsicher, zumal auch unterschiedliche internationale Interessen aufeinander treffen. Nr. 474 | 25.03.2025
Neue Beiträge von Joëlle Kuntz (La neutralité, le monument aux Suisses jamais morts) und Markus Mugglin (Schweiz – Europäische Union: Eine Chronologie der Verhandlungen) sowie von Martin Dahinden und Peter Hug (Sicherheitspolitik der Schweiz neu denken - aber wie?) Livre (F), Book (E), Buch (D)
Zu den BeiträgenDas Schweizer Mandat im UNO-Sicherheitsrat (2023 und 2024) fiel in turbulente Zeiten, der Rat hatte Schwierigkeiten, in den grossen Fragen Entscheide zu fällen. Jeden Samstag haben wir das Ratsgeschehen und die Haltung der Schweiz zusammengefasst.
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