Kolumne

„120 Verträge mit der EU“ – Was Zahlen erzählen

„Wir haben rund 120 bilaterale Verträge mit der EU. Bei 110 davon haben wir keinerlei Probleme.“ Alt Bundesrat Adolf Ogi nennt, wie hier in einem NZZ-Interview (19.1.2022), nicht als einziger solche Zahlen. Was bedeuten sie für die Europapolitik der Schweiz, was besagen sie konkret – und treffen sie überhaupt zu?

Zur letzten Frage zuerst. Schon in seinem ersten Integrationsbericht, 1988, sprach der Bundesrat von „über 100 Vereinbarungen verschiedenster Art“ mit den damaligen Europäischen Gemeinschaften. 1992, in der EWR-Botschaft, waren es „rund 130“ Abkommen, im Europabericht von 2006 wieder etwas weniger, nämlich „etwa zwanzig bilaterale Hauptabkommen und etwa hundert Sekundärabkommen“. Seit 1999 waren aber insbesondere die neuen „Bilateralen“ hinzugekommen, zugleich könnten allerdings andere Verträge ihre Geltung verloren haben.

Eine auf der EDA-Website aufgeschaltete Liste der heute in Kraft stehenden Abkommen umfasst 28 Seiten. Aufgeführt sind dort auch die vereinbarten Änderungen und Zusätze sowie die zahlreichen Beschlüsse des jeweiligen Gemischten Ausschusses in einem Vertragsbereich. Ohne diese Weiterentwicklungen kommt man auf einen Bestand von rund 60 Abkommen. Die Zahl 120 hat sich indessen beispielsweise auf der Website von Economiesuisse ebenso gehalten wie auf jener des Europäischen Parlaments, während das EDA heute von einer Bezifferung des Vertragsnetzes absieht. Eine vermeintlich eindrückliche Mengenangabe wird also trotz veränderter Ausgangslage ungeprüft weiterverbreitet; selbst Zahlen können gewissermassen zu Mythen werden.

Sehr und weniger Wichtiges

Die Aussagekraft der Hundertzwanzig – oder auch einer „richtigeren“ Zahl – ist indessen beschränkt. So haben zum Beispiel die Personenfreizügigkeit und Schengen/Dublin ungleich grössere Auswirkungen als etwa das Übereinkommen von 1982 über die „Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen“. Und das aus der gleichen Zeit stammende Paket von Briefwechseln „über den gegenseitigen Handel mit gewissen Landwirtschaftsprodukten und Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten“, von Kaugummi über Schnittblumen bis Mozzarella, wiegt das Fehlen eines Stromabkommens nicht auf.

Nicht bestritten sei, dass sich die vertraglichen Beziehungen der Schweiz zur EU keineswegs auf jene wenigen Marktzugangsabkommen beschränken, die Gegenstand einer institutionellen Regelung wären. Man mag versuchen, mit diesem Fakt die gegenwärtigen Probleme, die sich aus dem Verhandlungsabbruch durch den Bundesrat ergeben haben, zu relativieren. Man könnte allerdings auch die souveränitätspolitische Mühe relativieren, die nicht nur der Bundesrat mit der dynamischen Rechtsanpassung und der gerichtlichen Überwachung bekunden, indem man sich vor Augen führte, dass die Schweiz bereits mit diversen Einrichtungen der EU „kooperiert“ oder sich daran beteiligt, ohne dort mitbestimmen zu können. Beispiele sind Europol, Eurostat und, wohl am bekanntesten, die ausgelaufenen Forschungsprogramme, die grosse finanzielle Verpflichtungen mit sich brachten.

Die wichtigste, wenn auch triviale Folgerung aus dem Zahlenspiel: Es ist stets das Ganze im Auge zu behalten. Auf dem Spiel steht nicht einfach dieses oder jene einzelne Abkommen, das allein für die Schweiz kaum „lebenswichtig“ ist, sondern letztlich eine über Jahrzehnte gewachsene Verflechtung mit dem uns umgebenden Staatenverbund, die nicht ohne Folgen blockiert oder rückgängig gemacht werden kann.

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